FürEltern

ABC Fuer Eltern

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Zeilen 1-2 bearbeitet:
!! ABC für Eltern (Stand 03.2021)
geändert in:
!! ABC für Eltern (Stand 03.2022)
Zeilen 79-80 bearbeitet:
Telefon: Bis ca. 13 Uhr erreichen Sie uns telefonisch über unsere Sekretärin Frau Huch unter der Nummer 02131 / 739557.
geändert in:
Telefon: Bis ca. 13 Uhr erreichen Sie uns telefonisch über unsere Sekretärin Frau Huch unter der Nummer 02131 / 904780.
Zeilen 100-101 bearbeitet:
Tel. 02131-739557\\
Fax 02131-7395599\\
geändert in:
Tel. 02131-904780\\
Fax 02131-904789\\
27.03.2021 11:39 Uhr von scw - Eltern ABC
Zeilen 1-2 bearbeitet:
!! ABC für Eltern (Stand 05.2020)
geändert in:
!! ABC für Eltern (Stand 03.2021)
Zeilen 7-8 bearbeitet:
'''Beratung:''' Grundsätzlich steht Ihnen und Ihren Kindern jeder Lehrer zur Beratung zur Verfügung, besonders bei Problemen in einem bestimmten Unterrichtsfach oder in der Klasse. Erste Anlaufstelle sollte jedoch der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin sein. Zusätzlich gibt es ein Beratungsteam (Frau Rohde und Frau Klinkhammer), die bei speziellen Problemen (z.B. Drogen, Mobbing oder Lernschwierigkeiten) behilflich sein können. Des weiteren steht die Vertrauenslehrerin/der Vertrauenslehrer der SV (Schülermitverwaltung) zur Verfügung. Darüber hinaus ist unsere Sozialarbeiterin Frau Tuitje für alle da.
geändert in:
'''Beratung:''' Grundsätzlich steht Ihnen und Ihren Kindern jeder Lehrer zur Beratung zur Verfügung, besonders bei Problemen in einem bestimmten Unterrichtsfach oder in der Klasse. Erste Anlaufstelle sollte jedoch der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin sein. Zusätzlich gibt es ein Beratungsteam (Frau Rohde und Frau Klinkhammer), die bei speziellen Problemen (z.B. Drogen, Mobbing oder Lernschwierigkeiten) behilflich sein können. Bei Lernproblemen können Sie auch die Lerncoaches über Frau Kallisch kontaktieren. Des weiteren steht die Vertrauenslehrerin/der Vertrauenslehrer der SV (Schülermitverwaltung) zur Verfügung. Darüber hinaus ist unsere Sozialarbeiterin Frau Tuitje für alle da.
Zeilen 27-31 bearbeitet:
'''Entschuldigungen''': Sollte Ihr Kind einmal nicht am Unterricht teilnehmen können, bitten wir zunächst um eine kurze telefonische Information bis 9 Uhr an die Sekretärin und dann um eine schriftliche Entschuldigung von Ihnen.
Für Fehltage unmittelbar vor und nach den Ferien benötigen wir eine ärztliche Bescheinigung.

'''Fahrräder''': Für die Fahrräder gibt es mehrere Parkmöglichkeiten.
geändert in:
'''Entschuldigungen''': Sollte Ihr Kind einmal nicht am Unterricht teilnehmen können, bitten wir zunächst um eine kurze telefonische Information bis 9 Uhr an die Sekretärin und dann um eine schriftliche Entschuldigung von Ihnen (wenn ihr Kind wieder zum Unterricht kommt). Für Fehltage unmittelbar vor und nach den Ferien benötigen wir eine ärztliche Bescheinigung!

'''Fahrräder''': Für die Fahrräder gibt es einen Fahrradstellplatz am Lehrerparkplatz.
Zeile 106 bearbeitet:
Schulleiter: Herr Spangenberger
geändert in:
Schulleiterin: Frau Sandra Klüser-Hanné
Zeile 27 bearbeitet:
'''Entschuldigungen''': Sollte Ihr Kind einmal nicht am Unterricht teilnehmen können, bitten wir zunächst um eine kurze telefonische Informationbis 9 Uhr an die Sekretärin und dann um eine schriftliche Entschuldigung von Ihnen.
geändert in:
'''Entschuldigungen''': Sollte Ihr Kind einmal nicht am Unterricht teilnehmen können, bitten wir zunächst um eine kurze telefonische Information bis 9 Uhr an die Sekretärin und dann um eine schriftliche Entschuldigung von Ihnen.
Zeilen 65-66 bearbeitet:
'''Ordnungsdienst''': Die Schüler sorgen für den Ordnungsdienst in den Klassen und abwechselnd nach dem Unterricht.
In der Pausenhalle wird die Aufsicht vor dem Unterricht und zwischen den großen Pausen von SFJ´lern übernommen. Sie übernehmen auch Betreuungsaufgaben. Die Schulkonferenz hat beschlossen dafür 5€ pro Schüler (zweites Kind 3€) auf freiwilliger Basis einzusammeln.
geändert in:
'''Ordnungsdienst''': Die Schüler sorgen für den Ordnungsdienst in den Klassen und abwechselnd nach dem Unterricht in der Pausenhalle und den Fluren.
In der Pausenhalle wird die Aufsicht vor dem Unterricht und in den großen Pausen von LehrerInnen, SFJlern und 10.Klässlern übernommen
.
28.11.2020 19:07 Uhr von Scw - Abc Korrektur 29.11.2020
Zeile 7 bearbeitet:
'''Beratung:''' Grundsätzlich steht Ihnen und Ihren Kindern jeder Lehrer zur Beratung zur Verfügung, besonders bei Problemen in einem bestimmten Unterrichtsfach oder in der Klasse. Erste Anlaufstelle sollte jedoch der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin sein. Zusätzlich gibt es eine Beratungsteam (Frau Rohde und Frau Klinkhammer), die bei speziellen Problemen (z.B. Drogen, Mobbing oder Lernschwierigkeiten) behilflich sein können. Des weiteren steht die Vertrauenslehrerin/der Vertrauenslehrer der SV (Schülermitverwaltung) zur Verfügung.
geändert in:
'''Beratung:''' Grundsätzlich steht Ihnen und Ihren Kindern jeder Lehrer zur Beratung zur Verfügung, besonders bei Problemen in einem bestimmten Unterrichtsfach oder in der Klasse. Erste Anlaufstelle sollte jedoch der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin sein. Zusätzlich gibt es ein Beratungsteam (Frau Rohde und Frau Klinkhammer), die bei speziellen Problemen (z.B. Drogen, Mobbing oder Lernschwierigkeiten) behilflich sein können. Des weiteren steht die Vertrauenslehrerin/der Vertrauenslehrer der SV (Schülermitverwaltung) zur Verfügung. Darüber hinaus ist unsere Sozialarbeiterin Frau Tuitje für alle da.
Zeile 1 bearbeitet:
!! ABC für Eltern (Stand 05.2019)
geändert in:
!! ABC für Eltern (Stand 05.2020)
Zeilen 86-91 bearbeitet:
'''Zeiten''': 1. Block: 8.00 – 9.30 Uhr
gr. Pause 9.30– 9.55 Uhr
2. Block 9.55 – 11.25 Uhr
gr. Pause 11.25–11.50 Uhr
3. Block 11.50 – 13.20 Uhr
7. Stunde 13.25 – 14.10 Uhr
geändert in:
'''Zeiten''': 1. Block: 8.00 – 9.30 Uhr\\
gr. Pause 9.30– 9.55 Uhr\\
2. Block 9.55 – 11.25 Uhr\\
gr. Pause 11.25–11.50 Uhr\\
3. Block 11.50 – 13.20 Uhr\\
7. Stunde 13.25 – 14.10 Uhr\\
Zeilen 98-106 bearbeitet:
Realschule Neuss-Holzheim
Reuschenberger Str. 28a
41472 Neuss
Tel. 02131-739557
Fax 02131-7395599
rs-holzheim@stadt.neuss.de
www.rs-holzheim.de
http://www.facebook.com/RealschuleHolzheim
geändert in:
Realschule Neuss-Holzheim\\
Reuschenberger Str. 28a\\
41472 Neuss\\
Tel. 02131-739557\\
Fax 02131-7395599\\
rs-holzheim@stadt.neuss.de\\
www.rs-holzheim.de\\
http://www.facebook.com/RealschuleHolzheim\\\
Zeilen 7-8 bearbeitet:
'''Beratung:''' Grundsätzlich steht Ihnen und Ihren Kindern jeder Lehrer zur Beratung zur Verfügung, besonders bei Problemen in einem bestimmten Unterrichtsfach oder in der Klasse. Erste Anlaufstelle sollte jedoch der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin sein. Zusätzlich gibt es eine Beratungsteam (Frau Rohde und Frau Klinkhammer), die bei speziellen Problemen (z.B. Drogen, Mobbing oder Lernschwierigkeiten) behilflich sein können. Des weiteren steht die Vertrauenslehrerin der SV (Schülermitverwaltung) zur Verfügung.
geändert in:
'''Beratung:''' Grundsätzlich steht Ihnen und Ihren Kindern jeder Lehrer zur Beratung zur Verfügung, besonders bei Problemen in einem bestimmten Unterrichtsfach oder in der Klasse. Erste Anlaufstelle sollte jedoch der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin sein. Zusätzlich gibt es eine Beratungsteam (Frau Rohde und Frau Klinkhammer), die bei speziellen Problemen (z.B. Drogen, Mobbing oder Lernschwierigkeiten) behilflich sein können. Des weiteren steht die Vertrauenslehrerin/der Vertrauenslehrer der SV (Schülermitverwaltung) zur Verfügung.
Zeile 27 bearbeitet:
'''Entschuldigungen''': Sollte Ihr Kind einmal nicht am Unterricht teilnehmen können, bitten wir zunächst um eine kurze telefonische Information an die Sekretärin und dann um eine schriftliche Entschuldigung von Ihnen.
geändert in:
'''Entschuldigungen''': Sollte Ihr Kind einmal nicht am Unterricht teilnehmen können, bitten wir zunächst um eine kurze telefonische Informationbis 9 Uhr an die Sekretärin und dann um eine schriftliche Entschuldigung von Ihnen.
Zeilen 30-31 bearbeitet:
'''Fahrräder''': Für die Fahrräder gibt es zwei Parkmöglichkeiten: für die Klassen 5-7 an den Fahrradständern auf dem Schulhof und für die übrigen Klassen auf dem Fahrradparkplatz an den Containerklasse.
geändert in:
'''Fahrräder''': Für die Fahrräder gibt es mehrere Parkmöglichkeiten.
Zeilen 40-42 bearbeitet:
'''Handy''': Die Handynutzung ist auf dem Schulgelände untersagt. Bei Nichtbeachtung wird ein schriftlicher Tadel ausgesprochen und im Wiederholungsfall gibt es ein Schüler-Eltern-Lehrer-Gespräch.

'''Hausaufgaben''': Laut Gesetz ist Ihren Kindern eine tägliche Hausaufgabenzeit von 90 Minuten (Klassen 5 u
. 6) bzw. 120 Minuten (Klassen 7-10) zuzumuten. Sollte diese wiederholt nicht ausreichen, geben Sie uns bitte eine Rückmeldung.
geändert in:
'''Handy''': Die Handynutzung ist auf dem Schulgelände untersagt. Bei Nichtbeachtung wird das Handy nach einem Schulkonferenzbeschluss abgenommen und kann nach Schulschluss im Sekretariat abgeholt werden. Bei Nichtbeachtung wird ein schriftlicher Tadel ausgesprochen und im Wiederholungsfall gibt es ein Schüler-Eltern-Lehrer-Gespräch.

'''Hausaufgaben''': Laut Gesetz ist Ihren Kindern eine tägliche Hausaufgabenzeit von 90 Minuten (Klassen 5 u. 6) bzw. 120 Minuten (Klassen 7-10) zuzumuten
. Sollte diese wiederholt nicht ausreichen, geben Sie uns bitte eine Rückmeldung.\\
Zeilen 44-45 bearbeitet:
Nicht erledigte Hausaufgaben müssen in der 7.Stunden des selben Tages nachgeholt werden.
geändert in:
Zeilen 53-54 bearbeitet:
'''Klassenkasse''': In der Regel verfügen alle Klassen über eine Klassenkasse, in die regelmäßig ein bestimmter Betrag pro Schüler eingezahlt wird. Davon werden dann Ausgaben für zusätzliches Bastelmaterial oder besondere Aktivitäten finanziert. Wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Klassenleitung.
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'''Klassenkasse''': In der Regel verfügen alle Klassen über eine Klassenkasse, in die regelmäßig ein bestimmter Betrag pro Schüler eingezahlt wird. Sie wird von Eltern geführt. Davon werden dann Ausgaben für zusätzliches Bastelmaterial oder besondere Aktivitäten finanziert. Wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Klassenleitung.
Zeilen 58-59 bearbeitet:
'''Lerncoaching''': Schülerinnen und Schüler, die mehrere schlechte Noten auf dem Zeugnis haben oder vom Klassenlehrer benannt werden können in ein Lerncoaching (1:1 Coaching) kommen. Der Lerncoach versucht Probleme aufzuarbeiten und Motivation zu erzeugen. Die Coachingdauer ist sehr individuell. Sie werden rechtzeitig darüber informiert, wenn ihr Kind in dieses Programm kommt.
geändert in:
'''Lerncoaching''': Schülerinnen und Schüler, die hinter ihrem Potential zurück bleiben, können in ein Lerncoaching (1:1 Coaching) kommen. Der Lerncoach versucht Probleme zu erkennen, Ressourcen erkennbar zu machen und Lösungen auf den Weg zu bringen. Die Coachingdauer ist sehr individuell.
Zeilen 66-67 bearbeitet:
In der Pausenhalle wird die Aufsicht vor dem Unterricht und zwischen den großen Pausen von SFJ´lern übernommen. Sie übernehmen auch Betreuungsaufgaben.
geändert in:
In der Pausenhalle wird die Aufsicht vor dem Unterricht und zwischen den großen Pausen von SFJ´lern übernommen. Sie übernehmen auch Betreuungsaufgaben. Die Schulkonferenz hat beschlossen dafür 5€ pro Schüler (zweites Kind 3€) auf freiwilliger Basis einzusammeln.
Zeilen 71-72 bearbeitet:
Die Kosten für ein während der Unterrichtszeit gestohlenes Fahrrad durch die Stadt können nur noch übernommen werden, wenn das Fahrrad von der Polizei nachweislich codiert wurde. Bei anderen Gegenständen ist eine Erstattung nur dann möglich, wenn es sich um die Beschädigung bzw. das Abhandenkommen von Schülereigentum handelt, welches zum Gebrauch im Schulbetrieb bestimmt ist. Das bedeutet, dass beispielsweise Mobiltelefone, MP3-Player, Spielzeuge, Bargeld, EC-Karten etc nicht ersatzfähig sind. Uhren sind bis zu einem Wert von 50€ versichert. Ferner muss der Schaden im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb entstanden sein. Nicht versichert sind deshalb z.B. Dinge, die nach Unterrichtsschluss in der Schule verbleiben und in dieser Zeit beschädigt werden oder abhanden kommen. Bei Schülerunfällen können Brillen bis zu 75€ entschädigt werden. Zunächst muss immer geklärt werden, ob die private Versicherung den Schaden übernimmt.
geändert in:
Die Kosten für ein während der Unterrichtszeit gestohlenes Fahrrad durch die Stadt können nur noch übernommen werden, wenn das Fahrrad von der Polizei nachweislich codiert wurde (Teilerstattung). Bei anderen Gegenständen ist eine Erstattung nur dann möglich, wenn es sich um die Beschädigung bzw. das Abhandenkommen von Schülereigentum handelt, welches zum Gebrauch im Schulbetrieb bestimmt ist. Das bedeutet, dass beispielsweise Mobiltelefone, MP3-Player, Spielzeuge, Bargeld, EC-Karten etc nicht ersatzfähig sind. Uhren sind bis zu einem Wert von 50€ versichert. Ferner muss der Schaden im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb entstanden sein. Nicht versichert sind deshalb z.B. Dinge, die nach Unterrichtsschluss in der Schule verbleiben und in dieser Zeit beschädigt werden oder abhanden kommen. Bei Schülerunfällen können Brillen bis zu 75€ entschädigt werden. Zunächst muss immer geklärt werden, ob die private Versicherung den Schaden übernimmt.
Zeilen 84-85 bearbeitet:
'''Vertretungsunterricht''': Bei Erkrankung, Fortbildung oder Klassenfahrt eines Lehrers kann Vertretungsunterricht anfallen. Wir sorgen jedoch dafür, dass der „Ersatzlehrer“ den Unterricht sinnvoll fortsetzen kann. Der Vertretungsunterricht wird per Aushang am Eingang öffentlich gemacht.
geändert in:
'''Vertretungsunterricht''': Bei Erkrankung, Fortbildung oder Klassenfahrt eines Lehrers kann Vertretungsunterricht anfallen. Wir sorgen jedoch dafür, dass der „Ersatzlehrer“ den Unterricht sinnvoll fortsetzen kann. Der Vertretungsunterricht wird per Aushang am Eingang öffentlich gemacht und ist in der App WebUntis abrufbar.
Zeile 94 bearbeitet:
Zu guter Letzt: Sollten Sie noch weitere Anregungen für dieses Eltern-ABC haben, lassen Sie es uns wissen. Wir freuen uns immer über gut gemeinte Verbesserungsvorschläge.
geändert in:
'''Zu guter Letzt''': Sollten Sie noch weitere Anregungen für dieses Eltern-ABC haben, lassen Sie es uns wissen. Wir freuen uns immer über gut gemeinte Verbesserungsvorschläge.
22.10.2019 17:49 Uhr von Scw - Ordnungsgeld unter Kopiergeld
Zeilen 56-57 bearbeitet:
'''Kopiergeld''': Für Kopien, die Arbeitsmaterialien ersetzen und somit für den regelmäßigen Unterricht benötigt werden, sowie für Kopien, die die Schüler*innen davon entlasten komplexere Informationen von der Tafel in ihre eigenen Hefte zu übertragen und Kopien, die Mitteilungen an die Eltern enthalten, werden an der Schule zur Zeit 5€ (zweites Kind 3€), das entspricht in etwa den tatsächlichen Kosten) eingesammelt. Die Zahlung erfolgt auf freiwilliger Basis. Dies setzt den Beschluss der Schulkonferenz um. (Vgl. BASS 16-01 Nr. 5 2.3)
geändert in:
'''Kopiergeld''': Für Kopien, die Arbeitsmaterialien ersetzen und somit für den regelmäßigen Unterricht benötigt werden, sowie für Kopien, die die Schüler*innen davon entlasten komplexere Informationen von der Tafel in ihre eigenen Hefte zu übertragen und Kopien, die Mitteilungen an die Eltern enthalten, werden an der Schule zur Zeit 5€ (zweites Kind 3€), das entspricht in etwa den tatsächlichen Kosten) eingesammelt. Die Zahlung erfolgt auf freiwilliger Basis. Dies setzt den Beschluss der Schulkonferenz um (Vgl. BASS 16-01 Nr. 5 2.3).
Darüber hinaus wird noch ein freiwilliger Beitrag in Höhe von 5€ (Geschwisterkinder 3€) für Ordnungskräfte eingesammelt.
19.10.2019 18:52 Uhr von Scw - Kopiergeld
Zeile 56 bearbeitet:
'''Kopiergeld''': Für Kopien, die Arbeitsmaterialien ersetzen und somit für den regelmäßigen Unterricht benötigt werden, sowie für Kopien, die die Schüler*innen davon entlasten komplexere Informationen von der Tafel in ihre eigenen Hefte zu übertragen und Kopien, die Mitteilungen an die Eltern enthalten, werden an der Schule zur Zeit 5€ (zweites Kind 3€), das entspricht in etwa den tatsächlichen Kosten) eingesammelt. Dies setzt den Beschluss der Schulkonferenz um. (Vgl. BASS 16-01 Nr. 5 2.3)
geändert in:
'''Kopiergeld''': Für Kopien, die Arbeitsmaterialien ersetzen und somit für den regelmäßigen Unterricht benötigt werden, sowie für Kopien, die die Schüler*innen davon entlasten komplexere Informationen von der Tafel in ihre eigenen Hefte zu übertragen und Kopien, die Mitteilungen an die Eltern enthalten, werden an der Schule zur Zeit 5€ (zweites Kind 3€), das entspricht in etwa den tatsächlichen Kosten) eingesammelt. Die Zahlung erfolgt auf freiwilliger Basis. Dies setzt den Beschluss der Schulkonferenz um. (Vgl. BASS 16-01 Nr. 5 2.3)
17.09.2019 17:29 Uhr von scw - Kopiergeld im Eltern ABC
Zeilen 56-57 bearbeitet:
'''Kopiergeld''': Für zusätzliche Lernmaterialien, die wir Ihren Kindern in Form von Kopien zur Verfügung stellen, wird ein entsprechender Kostenbeitrag eingesammelt.
geändert in:
'''Kopiergeld''': Für Kopien, die Arbeitsmaterialien ersetzen und somit für den regelmäßigen Unterricht benötigt werden, sowie für Kopien, die die Schüler*innen davon entlasten komplexere Informationen von der Tafel in ihre eigenen Hefte zu übertragen und Kopien, die Mitteilungen an die Eltern enthalten, werden an der Schule zur Zeit 5€ (zweites Kind 3€), das entspricht in etwa den tatsächlichen Kosten) eingesammelt. Dies setzt den Beschluss der Schulkonferenz um. (Vgl. BASS 16-01 Nr. 5 2.3)
Zeile 107 bearbeitet:
Schulleiter: Herr Spangenberger
geändert in:
Schulleiter: Herr Spangenberger
16.09.2019 11:50 Uhr von scw - kOPIERGELD oRDNUNGSDIENST
Zeilen 56-57 bearbeitet:
'''Kopiergeld''': Für zusätzliche Lernmaterialien, die wir Ihren Kindern in Form von Kopien zur Verfügung stellen, wird ein entsprechender Kostenbeitrag (5€, zweites Kind 3€) pro Schüler und Schuljahr eingesammelt.
geändert in:
'''Kopiergeld''': Für zusätzliche Lernmaterialien, die wir Ihren Kindern in Form von Kopien zur Verfügung stellen, wird ein entsprechender Kostenbeitrag eingesammelt.
Zeile 66 bearbeitet:
In der Pausenhalle wird die Aufsicht vor dem Unterricht und zwischen den großen Pausen von SFJ´lern übernommen. Sie übernehmen auch Betreuungsaufgaben. Die Schulkonferenz hat beschlossen dafür 5€ pro Schüler (zweites Kind 3€) einzusammeln.
geändert in:
In der Pausenhalle wird die Aufsicht vor dem Unterricht und zwischen den großen Pausen von SFJ´lern übernommen. Sie übernehmen auch Betreuungsaufgaben.
Zeile 80 bearbeitet:
Telefon: Bis ca. 13 Uhr erreichen Sie uns telefonisch über unsere Sekretärin Frau Radionova unter der Nummer 02131 / 739557.
geändert in:
Telefon: Bis ca. 13 Uhr erreichen Sie uns telefonisch über unsere Sekretärin Frau Huch unter der Nummer 02131 / 739557.
21.05.2019 17:54 Uhr von scw - Aktualisierung Eltern ABC
Zeilen 1-2 bearbeitet:
!! ABC für Eltern
geändert in:
!! ABC für Eltern (Stand 05.2019)
Zeilen 7-8 bearbeitet:
'''Beratung:''' Grundsätzlich steht Ihnen und Ihren Kindern jeder Lehrer zur Beratung zur Verfügung, besonders bei Problemen in einem bestimmten Unterrichtsfach oder in der Klasse. Erste Anlaufstelle sollte jedoch der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin sein. Zusätzlich gibt es eine Beratungsteam (Frau Rohde und Herr Ruckelshauß), die bei speziellen Problemen (z.B. Drogen, Mobbing oder Lernschwierigkeiten) behilflich sein können. Des weiteren steht der Vertrauenslehrer der SV (Schülermitverwaltung) zur Verfügung.
geändert in:
'''Beratung:''' Grundsätzlich steht Ihnen und Ihren Kindern jeder Lehrer zur Beratung zur Verfügung, besonders bei Problemen in einem bestimmten Unterrichtsfach oder in der Klasse. Erste Anlaufstelle sollte jedoch der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin sein. Zusätzlich gibt es eine Beratungsteam (Frau Rohde und Frau Klinkhammer), die bei speziellen Problemen (z.B. Drogen, Mobbing oder Lernschwierigkeiten) behilflich sein können. Des weiteren steht die Vertrauenslehrerin der SV (Schülermitverwaltung) zur Verfügung.
Zeilen 17-18 bearbeitet:
'''Bücher:''' Mit den Schulbüchern, die wir Ihren Kindern zur Verfügung stellen, sollte pfleglich umgegangen werden. Dazu gehört z.B. ein Schutzumschlag oder ein fester Einband. Beschädigungen oder Verluste müssen sonst am Ende des Schuljahres von Ihnen ersetzt werden.
geändert in:
'''Bücher:''' Mit den Schulbüchern, die wir Ihren Kindern zur Verfügung stellen, sollte pfleglich umgegangen werden. Dazu gehört z.B. ein Schutzumschlag oder ein fester (aber nicht klebender) Einband. Beschädigungen oder Verluste müssen sonst am Ende des Schuljahres von Ihnen ersetzt werden.
Zeilen 38-41 bearbeitet:
'''Fundsachen''': Verlorene Schlüssel oder vergessene Sporttaschen u.a. werden beim Hausmeister gesammelt. Bitte wenden Sie sich ggf. an Herrn Kautz.

'''Handy''': Die Handynutzung ist auf dem Schulgelände untersagt. Bei nichtbeachtung wird das Handy nach einem Schulkonferenzbeschluss in der Schule für 7 Tage aufbewahrt bzw. Eltern können es zu den Öffnungszeiten des Sekretariats abholen.
geändert in:
'''Fundsachen''': Verlorene Schlüssel oder vergessene Sporttaschen u.a. werden beim Hausmeister gesammelt. Bitte wenden Sie sich ggf. an Herrn A. Schwirn.

'''Handy''': Die Handynutzung ist auf dem Schulgelände untersagt. Bei Nichtbeachtung wird ein schriftlicher Tadel ausgesprochen und im Wiederholungsfall gibt es ein Schüler-Eltern-Lehrer-Gespräch.
Zeile 54 bearbeitet:
'''Klassenkasse''': In der Regel verfügen alle Klassen über eine Klassenkasse, in die regelmäßig ein bestimmter Betrag pro Schüler eingezahlt wird. Davon werden dann Ausgaben für zusätzliches Bastelmaterial oder besondere Aktivitäten finanziert. Wenden Sie sich diesbezüglich an den zuständigen Klassenlehrer.
geändert in:
'''Klassenkasse''': In der Regel verfügen alle Klassen über eine Klassenkasse, in die regelmäßig ein bestimmter Betrag pro Schüler eingezahlt wird. Davon werden dann Ausgaben für zusätzliches Bastelmaterial oder besondere Aktivitäten finanziert. Wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Klassenleitung.
Zeilen 65-66 bearbeitet:
'''Ordnungsdienst''': Die Schüler sorgen für den Ordnungsdienst in den Klassen und abwechselnd nach dem Unterricht. In der Pausenhalle wird die Aufsicht vor dem Unterricht und zwischen den großen Pausen von SFJ´lern übernommen. Sie übernehmen auch Betreuungsaufgaben. Die Schulkonferenz hat beschlossen dafür 5€ pro Schüler (zweites Kind 3€) einzusammeln.
geändert in:
'''Ordnungsdienst''': Die Schüler sorgen für den Ordnungsdienst in den Klassen und abwechselnd nach dem Unterricht.
In der Pausenhalle wird die Aufsicht vor dem Unterricht und zwischen den großen Pausen von SFJ´lern übernommen. Sie übernehmen auch Betreuungsaufgaben. Die Schulkonferenz hat beschlossen dafür 5€ pro Schüler (zweites Kind 3€) einzusammeln.
Zeilen 71-72 bearbeitet:
Die Kosten für ein während der Unterrichtszeit gestohlenes Fahrrad durch die Stadt können nur noch übernommen werden, wenn das Fahrrad von der Polizei nachweislich codiert wurde. Mit der Codierung erhalten die Meldenden einen Aufkleber, der gut sichtbar am Fahrrad anzubringen ist und Diebe abschrecken soll. Bei anderen Gegenständen ist eine Erstattung nur dann möglich, wenn es sich um die Beschädigung bzw. das Abhandenkommen von Schülereigentum handelt, welches zum Gebrauch im Schulbetrieb bestimmt ist. Das bedeutet, dass beispielsweise Mobiltelefone, MP3-Player, Spielzeuge, Bargeld, EC-Karten etc nicht ersatzfähig sind. Uhren sind bis zu einem Wert von 50€ versichert. Ferner muss der Schaden im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb entstanden sein. Nicht versichert sind deshalb z.B. Dinge, die nach Unterrichtsschluss in der Schule verbleiben und in dieser Zeit beschädigt werden oder abhanden kommen. Bei Schülerunfällen können Brillen bis zu 75€ entschädigt werden. Zunächst muss immer geklärt werden, ob die private Versicherung den Schaden übernimmt.
geändert in:
Die Kosten für ein während der Unterrichtszeit gestohlenes Fahrrad durch die Stadt können nur noch übernommen werden, wenn das Fahrrad von der Polizei nachweislich codiert wurde. Bei anderen Gegenständen ist eine Erstattung nur dann möglich, wenn es sich um die Beschädigung bzw. das Abhandenkommen von Schülereigentum handelt, welches zum Gebrauch im Schulbetrieb bestimmt ist. Das bedeutet, dass beispielsweise Mobiltelefone, MP3-Player, Spielzeuge, Bargeld, EC-Karten etc nicht ersatzfähig sind. Uhren sind bis zu einem Wert von 50€ versichert. Ferner muss der Schaden im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb entstanden sein. Nicht versichert sind deshalb z.B. Dinge, die nach Unterrichtsschluss in der Schule verbleiben und in dieser Zeit beschädigt werden oder abhanden kommen. Bei Schülerunfällen können Brillen bis zu 75€ entschädigt werden. Zunächst muss immer geklärt werden, ob die private Versicherung den Schaden übernimmt.
Zeilen 77-78 bearbeitet:
'''Schwimmunterricht''': Im 7. Schuljahr (ab 2015 im 6.Schuljahr) werden wöchentlich 2 Stunden Schwimmunterricht erteilt. Bis dahin sollte Ihr Kind jedoch schon schwimmen können. Bitte sorgen Sie rechtzeitig dafür! Für Nichtschwimmer oder unsichere Schwimmer gibt es Trainingsmöglichkeiten im Hallenbad Südpark.
geändert in:
'''Schwimmunterricht''': Im 6. Schuljahr werden wöchentlich 2 Stunden Schwimmunterricht erteilt. Bis dahin sollte Ihr Kind jedoch schon schwimmen können. Bitte sorgen Sie rechtzeitig dafür! Für Nichtschwimmer oder unsichere Schwimmer gibt es Trainingsmöglichkeiten im Hallenbad Südpark.
Zeile 80 bearbeitet:
Telefon: Bis ca. 13 Uhr erreichen Sie uns telefonisch über unsere Sekretärin Frau Kersting unter der Nummer 02131 / 739557.
geändert in:
Telefon: Bis ca. 13 Uhr erreichen Sie uns telefonisch über unsere Sekretärin Frau Radionova unter der Nummer 02131 / 739557.
Zeile 70 bearbeitet:
Ab dem kommenden Schuljahr 2015/16 können die Kosten für ein während der Unterrichtszeit gestohlenes Fahrrad durch die Stadt nur noch übernommen werden, wenn das Fahrrad von der Polizei nachweislich codiert wurde. Mit der Codierung erhalten die Meldenden einen Aufkleber, der gut sichtbar am Fahrrad anzubringen ist und Diebe abschrecken soll. Bei anderen Gegenständen ist eine Erstattung nur dann möglich, wenn es sich um die Beschädigung bzw. das Abhandenkommen von Schülereigentum handelt, welches zum Gebrauch im Schulbetrieb bestimmt ist. Das bedeutet, dass beispielsweise Mobiltelefone, MP3-Player, Spielzeuge, Bargeld, EC-Karten etc nicht ersatzfähig sind. Uhren sind bis zu einem Wert von 50€ versichert. Ferner muss der Schaden im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb entstanden sein. Nicht versichert sind deshalb z.B. Dinge, die nach Unterrichtsschluss in der Schule verbleiben und in dieser Zeit beschädigt werden oder abhanden kommen. Bei Schülerunfällen können Brillen bis zu 75€ entschädigt werden. Zunächst muss immer geklärt werden, ob die private Versicherung den Schaden übernimmt.
geändert in:
Die Kosten für ein während der Unterrichtszeit gestohlenes Fahrrad durch die Stadt können nur noch übernommen werden, wenn das Fahrrad von der Polizei nachweislich codiert wurde. Mit der Codierung erhalten die Meldenden einen Aufkleber, der gut sichtbar am Fahrrad anzubringen ist und Diebe abschrecken soll. Bei anderen Gegenständen ist eine Erstattung nur dann möglich, wenn es sich um die Beschädigung bzw. das Abhandenkommen von Schülereigentum handelt, welches zum Gebrauch im Schulbetrieb bestimmt ist. Das bedeutet, dass beispielsweise Mobiltelefone, MP3-Player, Spielzeuge, Bargeld, EC-Karten etc nicht ersatzfähig sind. Uhren sind bis zu einem Wert von 50€ versichert. Ferner muss der Schaden im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb entstanden sein. Nicht versichert sind deshalb z.B. Dinge, die nach Unterrichtsschluss in der Schule verbleiben und in dieser Zeit beschädigt werden oder abhanden kommen. Bei Schülerunfällen können Brillen bis zu 75€ entschädigt werden. Zunächst muss immer geklärt werden, ob die private Versicherung den Schaden übernimmt.
Zeilen 68-70 hinzugefügt:

'''Schülersachschäden''':
Ab dem kommenden Schuljahr 2015/16 können die Kosten für ein während der Unterrichtszeit gestohlenes Fahrrad durch die Stadt nur noch übernommen werden, wenn das Fahrrad von der Polizei nachweislich codiert wurde. Mit der Codierung erhalten die Meldenden einen Aufkleber, der gut sichtbar am Fahrrad anzubringen ist und Diebe abschrecken soll. Bei anderen Gegenständen ist eine Erstattung nur dann möglich, wenn es sich um die Beschädigung bzw. das Abhandenkommen von Schülereigentum handelt, welches zum Gebrauch im Schulbetrieb bestimmt ist. Das bedeutet, dass beispielsweise Mobiltelefone, MP3-Player, Spielzeuge, Bargeld, EC-Karten etc nicht ersatzfähig sind. Uhren sind bis zu einem Wert von 50€ versichert. Ferner muss der Schaden im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb entstanden sein. Nicht versichert sind deshalb z.B. Dinge, die nach Unterrichtsschluss in der Schule verbleiben und in dieser Zeit beschädigt werden oder abhanden kommen. Bei Schülerunfällen können Brillen bis zu 75€ entschädigt werden. Zunächst muss immer geklärt werden, ob die private Versicherung den Schaden übernimmt.
09.11.2014 23:27 Uhr von scw - Eltern ABC
Zeilen 1-103 hinzugefügt:
!! ABC für Eltern

Was Sie als Eltern über die Realschule Holzheim wissen sollten

'''AG´s''' (Arbeitsgemeinschaften): Es besteht die Möglichkeit, freiwillig an Arbeitsgemeinschaften teilzunehmen. Die AG´s finden in der Regel einmal wöchentlich statt. An der einmal gewählten AG muss bis zum Halbjahresende teilgenommen werden. Die Ausschreibung erfolgt zu Beginn des Schuljahres.

'''Beratung:''' Grundsätzlich steht Ihnen und Ihren Kindern jeder Lehrer zur Beratung zur Verfügung, besonders bei Problemen in einem bestimmten Unterrichtsfach oder in der Klasse. Erste Anlaufstelle sollte jedoch der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin sein. Zusätzlich gibt es eine Beratungsteam (Frau Rohde und Herr Ruckelshauß), die bei speziellen Problemen (z.B. Drogen, Mobbing oder Lernschwierigkeiten) behilflich sein können. Des weiteren steht der Vertrauenslehrer der SV (Schülermitverwaltung) zur Verfügung.

'''Beurlaubungen'''
Ein Schüler kann nur aus wichtigen Gründen auf Antrag der Erziehungsberechtigten vom Schulbesuch beurlaubt werden. Diesen Antrag bitten wir schriftlich und eine Woche im vorhinein vorzulegen.
Der Schüler kann beurlaubt werden
a) bis zu zwei Tagen innerhalb eines Vierteljahres vom Klassenlehrer,
b) darüber hinaus von der Schulleiterin oder dem Schulleiter.
Unmittelbar vor und im Anschluss an Ferien darf ein Schüler nicht beurlaubt werden. Über Ausnahmen in nachweislich dringenden Fällen entscheidet der Schulleiter.
Hinweis: Bei krankheitsbedingtem Fehlen unmittelbar vor und im Anschluss an Ferien ist der Schule ein ärztliches Zeugnis über die Erkrankung des Schülers vorzulegen.

'''Bücher:''' Mit den Schulbüchern, die wir Ihren Kindern zur Verfügung stellen, sollte pfleglich umgegangen werden. Dazu gehört z.B. ein Schutzumschlag oder ein fester Einband. Beschädigungen oder Verluste müssen sonst am Ende des Schuljahres von Ihnen ersetzt werden.

'''Bundes-Teilhabe-Paket:''' Für eine Beratung, welche Mittel in Anspruch genommen werden können steht Ihnen unsere Sozialarbeiterin Frau Tuitje zur Verfügung.

'''Elternabende:''' Zum Informationsaustausch, zur Planung von Klassenfahrten und anderen Aktivitäten sind Elternabende unerlässlich. Wir bitten im Interesse Ihres Kindes um regelmäßige Teilnahme. Auch Sie als Eltern haben die Möglichkeit, unabhängig von den Lehrern einen Elternabend einzuberufen.

'''Eltern-Infoabende („Eltern im Gespräch“)''': Ca. 3-4x im Schuljahr organisieren wir themenzentrierte Infoabende. Wenn Sie besonderes Interesse an einem bestimmten Thema haben, sagen Sie bitte der Klassenleitung am Elternabend Bescheid, wir bemühen uns dann um Referenten.

'''Elternsprechtage''': Sie sind eine wichtige Gelegenheit zum kurzen Informationsaustausch zwischen Elternhaus und Schule. Der Termin ist in der Terminplanung ersichtlich. Für ausführlichere Beratungsgespräche vereinbaren Sie bitte einen Termin mit den einzelnen Kollegen.

'''Entschuldigungen''': Sollte Ihr Kind einmal nicht am Unterricht teilnehmen können, bitten wir zunächst um eine kurze telefonische Information an die Sekretärin und dann um eine schriftliche Entschuldigung von Ihnen.
Für Fehltage unmittelbar vor und nach den Ferien benötigen wir eine ärztliche Bescheinigung.

'''Fahrräder''': Für die Fahrräder gibt es zwei Parkmöglichkeiten: für die Klassen 5-7 an den Fahrradständern auf dem Schulhof und für die übrigen Klassen auf dem Fahrradparkplatz an den Containerklasse.

'''Feiern''': Neben gemeinsam arbeiten soll auch das gemeinsame feiern nicht zu kurz kommen. Für die Schulgemeinschaft gibt es jedes Jahr ein größeres Fest, wobei sich Adventsbasar und Schulfest immer abwechseln.

'''Förderunterricht''': Die Förderung unserer Schüler liegt uns besonders am Herzen und findet Ausdruck in unserem Förderkonzept. Es wird Ihnen am Elternabend genauer vorgestellt werden.

'''Förderverein''': Unsere Arbeit in der Schule und auch Sie als Eltern werden durch den Förderverein z.B. in Form von Beratung oder durch finanzielle Hilfen unterstützt. Mit der Zahl der Mitglieder wächst auch die Leistungsfähigkeit des Fördervereins. Daher bitten wir alle Eltern und Lehrer, dem Verein beizutreten. Nähere Informationen erhalten Sie am ersten Elternabend und auf der Homepage.

'''Fundsachen''': Verlorene Schlüssel oder vergessene Sporttaschen u.a. werden beim Hausmeister gesammelt. Bitte wenden Sie sich ggf. an Herrn Kautz.

'''Handy''': Die Handynutzung ist auf dem Schulgelände untersagt. Bei nichtbeachtung wird das Handy nach einem Schulkonferenzbeschluss in der Schule für 7 Tage aufbewahrt bzw. Eltern können es zu den Öffnungszeiten des Sekretariats abholen.

'''Hausaufgaben''': Laut Gesetz ist Ihren Kindern eine tägliche Hausaufgabenzeit von 90 Minuten (Klassen 5 u. 6) bzw. 120 Minuten (Klassen 7-10) zuzumuten. Sollte diese wiederholt nicht ausreichen, geben Sie uns bitte eine Rückmeldung.
Sie als Eltern sollten sicherstellen, dass Ihre Kinder die Hausaufgaben erledigen. Wir als Lehrer prüfen dann, ob sie richtig sind und verstanden wurden. Sollte Ihr Kind mehrmals ohne Hausaufgaben zur Schule kommen, werden wir Sie benachrichtigen.
Nicht erledigte Hausaufgaben müssen in der 7.Stunden des selben Tages nachgeholt werden.

'''Hausaufgabenheft''': Alle Schüler brauchen unserer Hausaufgabenheft. Dieses Heft dient zum Eintragen der Hausaufgaben und zur Kommunikation zwischen Eltern und Lehrern ! Deshalb sollten sie regelmäßig (z.B. einmal pro Woche) hineinschauen und gegenzeichnen.

'''Homepage''': Dieses ABC und viele weitere Informationen über die Realschule Holzheim finden Sie auf unserer Homepage unter www.rs-holzheim.de In der gesonderten Rubrik Eltern finden Sie darüber hinaus Wissenswertes für Eltern.

'''Kiosk''': In den großen Pausen verkauft Frau Kautz am Kiosk auf dem Schulhof Brötchen, Getränke und Süßigkeiten.

'''Klassenfahrten, Wandertage''', etc.: Sie gehören zu unserem Schulprogramm und sind auch Unterricht – jedoch mit anderen Schwerpunkten und Zielsetzungen als der tägliche Schul-Unterricht. Das „Fahrtenprogramm“ der RS Holzheim wurde in Zusammenarbeit mit den Eltern entwickelt, von der Schulkonferenz verabschiedet und ist damit verbindlich geworden. Ihre Kinder sind verpflichtet, an diesen Aktivitäten teilzunehmen.

'''Klassenkasse''': In der Regel verfügen alle Klassen über eine Klassenkasse, in die regelmäßig ein bestimmter Betrag pro Schüler eingezahlt wird. Davon werden dann Ausgaben für zusätzliches Bastelmaterial oder besondere Aktivitäten finanziert. Wenden Sie sich diesbezüglich an den zuständigen Klassenlehrer.

'''Kopiergeld''': Für zusätzliche Lernmaterialien, die wir Ihren Kindern in Form von Kopien zur Verfügung stellen, wird ein entsprechender Kostenbeitrag (5€, zweites Kind 3€) pro Schüler und Schuljahr eingesammelt.

'''Lerncoaching''': Schülerinnen und Schüler, die mehrere schlechte Noten auf dem Zeugnis haben oder vom Klassenlehrer benannt werden können in ein Lerncoaching (1:1 Coaching) kommen. Der Lerncoach versucht Probleme aufzuarbeiten und Motivation zu erzeugen. Die Coachingdauer ist sehr individuell. Sie werden rechtzeitig darüber informiert, wenn ihr Kind in dieses Programm kommt.

'''Lernkompetenz''': Die Fähigkeit zum lebenslangen und selbstständigen Lernen wollen wir Ihren Kindern – neben dem Fachwissen – an unserer Schule vermitteln. Wir zählen hierzu Methodenkompetenz, Kommunikationskompetenz und Sozialkompetenz. An den sog. „Methodentagen“ werden die einzelnen Techniken und Methoden in den Klassen eingeführt und später im Fachunterricht angewendet und vertieft.
Auch Sie als Eltern können einzelne Bausteine dieses besonderen Lehrplans bei einem „Eltern-Workshop“ kennen lernen. Genauere Informationen erhalten Sie rechtzeitig.

'''Müllvermeidung''': Bitte verzichten Sie darauf, Ihren Kindern Getränke in Dosen oder Tetrapacks mitzugeben. Sie tun damit der Umwelt und der „Schulkasse“ einen Gefallen.

'''Ordnungsdienst''': Die Schüler sorgen für den Ordnungsdienst in den Klassen und abwechselnd nach dem Unterricht. In der Pausenhalle wird die Aufsicht vor dem Unterricht und zwischen den großen Pausen von SFJ´lern übernommen. Sie übernehmen auch Betreuungsaufgaben. Die Schulkonferenz hat beschlossen dafür 5€ pro Schüler (zweites Kind 3€) einzusammeln.

'''Parken''': Vor der ersten Schulstunde und nach der sechsten Stunde ist auf dem Zufahrtsweg zur Schule reger Betrieb. Falls Sie Ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen oder es abholen, bitten wir Sie auf dem Parkplatz der Sportanlage zu halten, um Gefährdungen zu vermeiden.

'''Schülersprechtag''': Zweimal pro Schuljahr gibt es einen eigenen Sprechtag für die Schüler, um sie über ihre Leistungen zu informieren und gemeinsam gezielt über Förder- und Fordermöglichkeiten beraten zu können.

'''Schulordnung''': Durch die Schulordnung der RS Holzheim wird das Zusammenleben und -lernen aller Beteiligten geregelt. Vertreter von Schülern, Eltern und Lehrern haben sie gemeinsam entworfen und in der Schulkonferenz verabschiedet. Sie befindet sich im Hausaufgabenheft.

'''Schwimmunterricht''': Im 7. Schuljahr (ab 2015 im 6.Schuljahr) werden wöchentlich 2 Stunden Schwimmunterricht erteilt. Bis dahin sollte Ihr Kind jedoch schon schwimmen können. Bitte sorgen Sie rechtzeitig dafür! Für Nichtschwimmer oder unsichere Schwimmer gibt es Trainingsmöglichkeiten im Hallenbad Südpark.

'''Sprechstunden''': Sollten Sie ein ausführlicheres Beratungsgespräch mit einem Lehrer wünschen, vereinbaren Sie einen gesonderten Termin über das Sekretariat. Auch in Konfliktfällen sollten Sie sich fairerweise zuerst mit dem betroffenen Kollegen auseinandersetzen.
Telefon: Bis ca. 13 Uhr erreichen Sie uns telefonisch über unsere Sekretärin Frau Kersting unter der Nummer 02131 / 739557.

'''Termine''': auf der Homepage werden die Termine fortwährend aktualisiert.

'''Vertretungsunterricht''': Bei Erkrankung, Fortbildung oder Klassenfahrt eines Lehrers kann Vertretungsunterricht anfallen. Wir sorgen jedoch dafür, dass der „Ersatzlehrer“ den Unterricht sinnvoll fortsetzen kann. Der Vertretungsunterricht wird per Aushang am Eingang öffentlich gemacht.

'''Zeiten''': 1. Block: 8.00 – 9.30 Uhr
gr. Pause 9.30– 9.55 Uhr
2. Block 9.55 – 11.25 Uhr
gr. Pause 11.25–11.50 Uhr
3. Block 11.50 – 13.20 Uhr
7. Stunde 13.25 – 14.10 Uhr
'''Tage mit Kurzstunden''' enden um 11:30 Uhr

Zu guter Letzt: Sollten Sie noch weitere Anregungen für dieses Eltern-ABC haben, lassen Sie es uns wissen. Wir freuen uns immer über gut gemeinte Verbesserungsvorschläge.


Realschule Neuss-Holzheim
Reuschenberger Str. 28a
41472 Neuss
Tel. 02131-739557
Fax 02131-7395599
rs-holzheim@stadt.neuss.de
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Schulleiter: Herr Spangenberger

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